Menschenrechterichtlinie
Geltungsbereich
Menschenrechte zu respektieren ist eine grundlegende Voraussetzung für alle Unternehmen und von zentraler Bedeutung für die Beziehung zu deren Interessensvertretern. The Office Group („TOG“) legt zudem größten Wert darauf, ein guter Nachbar sowie ein proaktives Mitglied in allen Gemeinschaften zu sein, in denen das Unternehmen tätig ist.
TOG unterstützt die Grundsätze, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, in der ILO-Erklärung zu Grundprinzipien und Rechten bei der Arbeit und in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgelegt sind.
Alle Abteilungen und Standorte des Unternehmens unterliegen der folgenden Richtlinie.
Richtlinie
Allgemein
TOG engagiert sich für einen respektvollen Umgang mit allen Menschen, mit denen das Unternehmen zu tun hat.
TOG verpflichtet sich zudem, jegliche Gefährdung der Menschenrechte, die aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren könnte, entweder noch vor dem Entstehen zu erkennen und zu vermeiden oder ihr Abhilfe zu schaffen.
Gemeinschaften
TOG ist sich des Einflusses auf die Gemeinschaften bewusst, die an seinen Standorten und in deren Umgebung entstehen. TOG strebt danach, immer ein guter Nachbar zu sein. Das Unternehmen verpflichtet sich, mit seinen Gemeinschaften in engem Kontakt zu stehen und sicherzustellen, dass es deren Ansichten berücksichtigt, ihnen zuhört und von ihnen lernt. TOG unterstreicht die Dialogbereitschaft mit seinen Interessensvertretern hinsichtlich Menschenrechtsthemen, die sich auf seine Geschäfte und das Umfeld beziehen.
Vielfalt und Inklusion
TOG schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeiter und Mitglieder und verpflichtet sich zur Chancengleichheit. TOG sorgt dafür, dass alle Menschen an TOG-Arbeitsplätzen ausnahmslos akzeptiert werden, frei von jeglicher Diskriminierung und Schikane. Respektloses oder unangebrachtes Verhalten und Belästigungen werden bei TOG nicht toleriert.
Diese Grundsätze gelten auch für die Geschäftspartner von TOG.
Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
TOG erkennt das Recht seiner Mitarbeiter an, ohne Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen, Einschüchterungsversuchen oder Schikane einer Gewerkschaft beizutreten oder eine solche zu gründen. Sind Mitarbeiter Mitglied bei einer offiziell anerkannten Gewerkschaft, sucht TOG den Dialog mit deren frei gewählten Vertretern. TOG verpflichtet sich, in gutem Glauben mit diesen Vertretern zu verhandeln.
Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit
TOG lehnt Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. TOG beschäftigt keine Mitarbeiter unter 16 Jahren und stellt sicher, dass jegliches Dienstverhältnis auf freiwilliger Basis besteht.
TOG geht keine Geschäftsbeziehungen mit Organisationen ein, die in Sklaverei, Zwangs- oder Kinderarbeit involviert sind.
Nichteinhaltung der Richtlinie
TOG-Mitarbeiter, die eine Nichteinhaltung dieser Richtlinie aufdecken, sollten diese ihrem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung melden. Bemerken TOG-Mitglieder eine Nichteinhaltung, sollten sie diese an das TOG-Team melden, das für das Management ihres Gebäudes zuständig ist.
Sollte es zu einer Nichteinhaltung durch einen TOG-Mitarbeiter kommen, so wird der Vorfall im Rahmen eines TOG-Disziplinarverfahrens behandelt. Dies könnte disziplinarische Maßnahmen einschließlich Kündigung für den betreffenden Mitarbeiter mit sich bringen.
Kommt es zur Nichteinhaltung durch einen Dritten, so wird TOG jegliche Vereinbarung mit diesem Dritten beenden oder ihr das Recht entziehen, ein TOG-Gebäude zu nutzen.