Stellungnahme zur Prävention moderner Sklaverei

Diese Stellungnahme steht in Einklang mit der Informationspflicht, die in Abschnitt 54 des UK Modern Slavery Act 2015 („die Verordnung“) dargelegt ist. Darin wird erläutert, welche Schritte The Office Group („TOG“) zur Prävention von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb des Unternehmens und der Lieferkette unternommen hat und unternehmen wird. 

Richtlinie

TOG ist der Überzeugung, dass Menschenrechte einem absoluten und weltweiten Standard unterliegen. Das Unternehmen lehnt jegliche Form der Sklaverei, des Menschenhandels, der Zwangs- und Kinderarbeit ab und geht unter keinen Umständen geschäftliche Beziehungen mit Organisationen ein, von denen es annimmt, dass sie in Aktivitäten dieser Art verwickelt sind.

TOG hat eine Reihe an relevanten Richtlinien, die darauf abzielen, das Risiko der modernen Sklaverei innerhalb unserer Lieferkette zu minimieren. Diese umfassen:

Die Richtlinie zur Prävention von moderner Sklaverei und Menschenhandel – welche unsere Verpflichtung zur Einhaltung des Modern Slavery Acts 2015 bekräftigt. Diese erfordert von unseren Mitarbeitern, bei der Prüfung von Zulieferern stets der Sorgfaltspflicht zu folgen sowie Schulungen zu absolvieren. 

Der Ethik-Kodex – welcher unsere Verpflichtung zum Modern Slavery Act 2015 bekräftigt. Dieser erfordert ebenfalls von unseren Mitarbeitern, bei der Prüfung von Zulieferern stets der Sorgfaltspflicht zu folgen sowie Schulungen zu absolvieren. 

Die Whistleblower-Richtlinie – welche Mitarbeiter dazu ermutigt, jegliche Bedenken bezüglich moderner Sklaverei/ Menschenhandel, Zwangs- oder Kinderarbeit zu melden. Dies umfasst die Bereitstellung einer Whistleblowing-Hotline durch eine Drittpartei, an die solche Fälle anonym gemeldet werden können. 

Die Richtlinie für Menschenrechte – welche im Besonderen die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Kinderrechtskonvention des Vereinigten Königreichs umfasst. Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen untersagt ausdrücklich jegliche Art der Sklaverei oder des Sklavenhandels. 

Schulungen

TOG unterweist seine Mitarbeiter in der Erkennung der Risiken, welche die moderne Sklaverei und der Menschenhandel für unser Unternehmen und unsere Lieferkette mit sich bringen. Durch unsere Schulungen lernen Mitarbeiter (vor allem jene, die direkt mit unserer Lieferkette zu tun haben), wie sie potenzielle Verstöße gegen die Verordnung erkennen und melden. Allein der Verdacht auf Sklaverei oder Menschenhandel innerhalb der Lieferkette ist Grund für eine Meldung. TOG arbeitet bei seinen Mitarbeiterschulungen zum Thema moderne Sklaverei und Menschenhandel mit Drittparteien wie Anwaltskanzleien zusammen. 

Richtlinie zu Outsourcing und Dienstleistungen von Drittanbietern 

TOG verpflichtet sich, sicherzustellen, dass wir über ein solides und gut verwaltetes Netzwerk von Drittanbietern verfügen, auch zur Vermittlung von Gelegenheitsarbeiten (z. B. für Reinigungs- und Sicherheitspersonal). Jedoch sind wir uns bewusst, dass das Outsourcing von Dienstleistungen und die Nutzung von Drittanbietern mit gewissen Risiken und Verantwortungen einhergeht. Deshalb sorgen wir aktiv für die Überwachung all unserer Outsourcing- und Drittanbieter-Vereinbarungen: Wir führen Due-Diligence-Prüfungen aller externen Anbieter durch (dabei überprüfen wir den Ruf jedes Anbieters und fordern ihn zur Beantwortung eines Fragebogens auf), stellen detaillierte Fragen während des Auftragsvergabeverfahrens und verpflichten unsere Zulieferer vertraglich zur Einhaltung der Verordnung. 

Kunden

TOG bietet seine Dienste keinen Unternehmen an, die mit Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung gebracht werden. Sollte TOG feststellen, dass ein Kunde in eine dieser Aktivitäten verwickelt ist oder sie auf irgendeine Weise unterstützt, wird die Dienstleistungsvereinbarung mit diesem Kunden umgehend beendet.

Risiko und Reaktion

TOG geht davon aus, dass das Risiko von Sklaverei, Menschenhandel oder Kinderarbeit innerhalb unseres Unternehmens und unserer Lieferkette gering ist. Wir führen dies vor allem auf unsere Branche sowie auf unsere Richtlinien und Vorgehensweisen zurück. Jedoch werden wir unsere Lieferkette weiterhin überwachen, sodass wir maßgebliche Änderungen, die unsere Zulieferer betreffen, umgehend erkennen. Bei Verdacht auf jegliche Aktivitäten, die nicht in Einklang mit der Verordnung stehen, wird TOG Ermittlungen anstellen und geeignete Maßnahmen ergreifen. 

Pläne für die Zukunft

TOG verpflichtet sich, mithilfe seiner Richtlinien und Systeme laufend sicherzustellen, dass Sklaverei, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit im Rahmen von und im Zusammenhang mit den Geschäften des Unternehmens vermieden werden. Das Unternehmen wird seine Vorgehensweisen, einschließlich Mitarbeiterschulungen, regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass diese Themen dauerhaft im Einklang mit der Verordnung und im Rahmen guter Geschäftspraktiken Beachtung finden. 

Zuständigkeit

Die Direktoren und Geschäftsleitung von TOG sind zuständig für:

  • die Implementierung dieser Stellungnahme;

  • die Bereitstellung geeigneter Ressourcen und Investitionen zur Risikoreduzierung hinsichtlich Sklaverei und Menschenhandel innerhalb des Unternehmens und seiner Lieferkette;

  • die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Vorgehensweisen des Unternehmens;

  • die Gewährleistung der Einhaltung aller Punkte, die in dieser Stellungnahme festgehalten sind.

Überprüfung, Veröffentlichung und Feedback

Diese Stellungnahme wurde am 28. September 2022 abgegeben und wird jährlich überprüft und neu veröffentlicht. The Office Group freut sich über Feedback zu dieser Stellungnahme von seinen Interessenvertretern. Dieses kann uns per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.